Hans Saner Zitate

Eigentlich gehört die Regelung des Schwangerschaftsabbruchs nicht ins Strafgesetz, sondern in die sittliche Entscheidung der Mutter.
Eigentlich gehört die Regelung des Schwangerschaftsabbruchs nicht ins Strafgesetz, sondern in die sittliche Entscheidung der Mutter.