Das natürliche Recht verlangt, daß sich niemand mit Schädigung und Kränkung eines andern bereichert.
Schwindet das Einzelne auch, in Ewigkeit dauert die Gattung.
Was nicht in den Akten ist, befindet sich nicht auf der Welt.
Im Zweifel verdient der Besitzer Vorzug.
Ich gebe, damit du gibst.
Im Zweifel für den Angeklagten
Wohltaten werden nicht aufgedrängt.
Der Vater ist immer ungewiss.
Jeder der verdammen kann, kann auch freisprechen. -
Zwang soll nicht in Rechnung gebracht werden.
Kauf bricht Miete.
Ein nicht veröffentlichtes Gesetz verpflichtet nicht.
Die Gerechtigkeit ist der beharrliche und ständige Wille, der jedem das Seine gibt.
Nicht zweimal in derselben Sache.